Unsere Welt - Das Leben der Gehörlosen
Anerkennung der Gebärdensprache
Viele Jahre wurde um die Anerkennung der Gebärdensprache gekämpft und gekämpft. In Frankreich, Schweden und in den USA wurde die Gebärdensprache schon längst amtlich anerkannt und in diesen Ländern ist es selbstverständlich, dass die Gebärdensprache benutzt wird. Wir in Deutschland mussten noch Jahre drauf warten bis der Deutsche Bundestag und Bundesrat am 22. März 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze“ (= Bundesgleichstellungsgesetz) beschlossen hatte.
Das neue Gesetz ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten.
Das Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Die behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden.
Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an. Damit wird der langjährigen Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes endlich Rechnung getragen.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund betrachtet diese Anerkennung in Verbindung mit dem Recht auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache bzw. auf den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in der Kommunikation mit den Bundesbehörden als einen weiteren wichtigen Schritt zum Abbau von Kommunikationsbarrieren gehörloser und hochgradig schwerhöriger Bürger.
Wie bereits das Sozialgesetzbuch IX sieht das Bundesgleichstellungsgesetz auch ein Verbandsklagerrecht vor. Es eröffnet anerkannten Behindertenverbänden die Möglichkeit, bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot auch unabhängig von einem bestimmten Einzelfall zu klagen, um die Gleichstellung behinderter Menschen durchzusetzen. Dies ist eine weitere Verbesserung gegenüber dem alten Recht.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hofft, dass die Bundesländer diesem Beispiel in der nächsten Zeit mit Landesgleichstellungsgesetzen folgen. Dabei sollte auch der Einsatz der Deutschen Gebärdensprache in den Hörgeschädigtenschulen insbesondere für gehörlose Schüler und der barrierefreie Zugang von Gehörlosen zu den Medien gesetzlich geregelt werden.